Ramona Härdi
Die Olympionikin wurde in Möriken-Wildegg feierlich empfangen.
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Lenzburg Die Inbetriebnahme von sogenannten Plug-&-Play-Photovol-taikanlagen ist in Lenzburg künftig einfacher. Der Stadtrat hat beschlossen, die Melde- und Bewilligungspflicht für kleine Solaranlagen, welche den erzeugten Strom direkt über eine Steckdose ins Netz einspeisen, per 1. Februar 2026 neu zu regeln. Dies teilt die Stadt in einer Medienmitteilung mit.
Neu genügt für Plug-&-Play-Anlagen in Wohn- und Arbeitszonen eine Meldung an die Stadt, sofern die Anlagen allen geltenden Vorgaben entsprechen. Ein Baugesuch ist in diesen Zonen nicht mehr erforderlich. Anders verhält es sich in Altstadtzonen sowie bei geschützten oder inventarisierten Gebäuden: Dort bleibt die Bewilligungspflicht bestehen, unabhängig davon, ob die Anlagen an Balkon, Fassade oder auf dem Dach montiert werden.
Mit der neuen Regelung nutzt die Stadt die Möglichkeiten der revidierten Raumplanungsverordnung des Bundes und passt ihre Praxis an die lokalen Gegebenheiten an. Ziel sei es, den administrativen Aufwand für Kleinanlagen zu reduzieren und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Die Stadt weist zudem darauf hin, dass alle Anlagen sicher befestigt sein müssen, die Installation den Vorgaben der Raumplanugnsverordnung entsprechen müssen und der Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme informiert werden muss. Mieterinnen und Mieter müssen zudem die Zustimmung der Eigentümerschaft einholen.
aob
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